01 · EnergieberatungBAFA EBW und iSFP
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie ein Wohngebäude schrittweise oder in einem Gesamtkonzept energetisch verbessert werden kann.
- Orientierung zur BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- iSFP mit Maßnahmenpriorisierung
- Prüfung der jeweils geltenden Fördervoraussetzungen
- Beratung für Energieberatungen bei Nichtwohngebäuden (EBN), soweit qualifikations- und programmseitig möglich
Die bereitgestellten Informationen nennen als Richtwerte eine Förderung von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Bitte vor Veröffentlichung/Beauftragung anhand der aktuellen BAFA-Regelung bestätigen.
Aktuelle BAFA-Informationen ↗
02 · EinzelmaßnahmenBAFA BEG EM
Fördermöglichkeiten können energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung umfassen.
- Außenwand-, Dach- und Geschossdeckendämmung
- Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Energetische Anlagentechnik und Gebäudeautomation
- Heizungsoptimierung
Für viele Einzelmaßnahmen werden in den bereitgestellten Angaben 15 % Grundförderung genannt; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein iSFP-Bonus hinzukommen. Förderhöhe, Investitionsgrenzen und Bonusbedingungen sind vor jedem Vorhaben aktuell zu prüfen.
BAFA-Informationen ↗
03 · HeizungstauschKfW 458 und weitere Heizungsförderungen
Der Austausch bestehender Heizsysteme gegen förderfähige klimafreundliche Heiztechnik kann bezuschusst werden.
- Wärmepumpen und förderfähige erneuerbare Heizsysteme
- Solarthermische Anlagen
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
- Prüfung technischer Voraussetzungen und erforderlicher Nachweise
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer werden bei KfW 458 je nach Voraussetzungen Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % ausgewiesen. Für Unternehmen können andere Programme und Voraussetzungen gelten. Ein Förderanspruch besteht nicht automatisch.
KfW-Heizungsförderung ↗
04 · WohngebäudeKfW 261 – Komplettsanierung
Für umfassende Sanierungen kann eine Förderung infrage kommen, wenn das Gebäude die Bedingungen einer anerkannten Effizienzhaus-Stufe erreicht.
- Förderkredit laut Programm bis zu 150.000 € je Wohneinheit, abhängig von den Bedingungen
- Tilgungszuschuss abhängig von Effizienzhaus-Stufe und weiteren Förderbedingungen
- Energetische Bilanzierung und Effizienzhausplanung
- Technische Nachweise, BzA und BnD
- Fachplanung und Baubegleitung nach Programmbedingungen
Aktuelle KfW-Programme ↗
05 · NeubauKlimafreundlicher Neubau für Wohngebäude
Die Programme KfW 297/298 und weitere einschlägige Programme können für klimafreundliche und energieeffiziente Neubauvorhaben relevant sein.
- Effizienzhaus-Nachweise und energetische Fachplanung
- Lebenszyklusanalyse (LCA), soweit erforderlich
- Energetische Baubegleitung und Förderfähigkeitsprüfung
- QNG-orientierte Nachweiskoordination bei entsprechender Förderstufe
- KfW 296: klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, vorbehaltlich aktueller Programmregeln
KfW-Neubauprogramme ↗
06 · NichtwohngebäudeKfW 263, 299 und 596
Für Gewerbeimmobilien, Bürogebäude und weitere Nichtwohngebäude können Programme für energetische Sanierung oder Neubau relevant sein.
- Berechnungen nach DIN V 18599
- Bewertung der Gebäudehülle und technischen Anlagen
- Effizienzgebäude-Nachweise und Sanierungskonzepte
- LCA und Prüfung technischer Fördervoraussetzungen
- Fachplanung und energetische Baubegleitung
Die konkreten Programmnummern, Zielgruppen und Anforderungen sind vor der Antragstellung anhand des aktuellen KfW-Angebots zu prüfen.
KfW-Förderangebote ↗
07 · FachplanungEnergetische Fachplanung und Baubegleitung
Qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung unterstützen dabei, technische Mindestanforderungen einzuhalten, die Ausführung zu kontrollieren und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
- Energetische Berechnungen und technische Nachweise
- Abstimmung mit ausführenden Fachunternehmen
- Prüfung energetisch relevanter Ausführungsdetails
- Dokumentation der Umsetzung und fördertechnische Abschlussnachweise
Im Rahmen bestimmter BEG-Programme können förderfähige Honorarkosten für Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst werden. Die Höhe richtet sich nach Programm und Maßnahme.
Recht & AktualitätGebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Nach den bereitgestellten Informationen gelten wesentliche Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Maßnahme, Gebäude und Zeitpunkt; weitere Regelungen können stufenweise in Kraft treten.
Wir unterstützen bei der energetischen Planung, Gebäudebilanzierung, U-Wert- und Wärmeverlustberechnung, Energieausweisen sowie der Prüfung der jeweils geltenden Anforderungen. Für verbindliche Rechtsfragen und den aktuellen Gesetzesstand sind die amtlichen Quellen maßgeblich.
Informationen der Bundesregierung ↗