TN-Energieeffizienz · Ingenieurbüro für Energieeffizienz für Wohn- und NichtwohngebäudeDirekt sprechen: +49 176 63785682
Fördermittel im Überblick

Fördermöglichkeiten erkennen. Energieeffizienz steigern.

Energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten können durch unterschiedliche Programme unterstützt werden. Entscheidend sind Gebäudeart, technische Anforderungen, persönlicher Hintergrund und die richtige Reihenfolge der Antragstellung.

Förderprogramme, Fördersätze und technische Mindestanforderungen können sich ändern. Die folgenden Angaben sind eine erste Orientierung auf Basis des Informationsstands Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen offiziellen Richtlinien und Förderbedingungen.
Förder-Check

Passende Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben

Nutzen Sie den vollständigen Förderrechner für Einzelmaßnahmen, Heizungsmodernisierung und Komplettsanierung direkt auf dieser Seite.

Hinweis: Das Ergebnis ist eine erste Orientierung und keine Förderzusage. Die aktuellen Förderbedingungen müssen vor Antragstellung geprüft werden.

01 · Energieberatung

BAFA EBW und iSFP

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie ein Wohngebäude schrittweise oder in einem Gesamtkonzept energetisch verbessert werden kann.

  • Orientierung zur BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • iSFP mit Maßnahmenpriorisierung
  • Prüfung der jeweils geltenden Fördervoraussetzungen
  • Beratung für Energieberatungen bei Nichtwohngebäuden (EBN), soweit qualifikations- und programmseitig möglich

Die bereitgestellten Informationen nennen als Richtwerte eine Förderung von 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Bitte vor Veröffentlichung/Beauftragung anhand der aktuellen BAFA-Regelung bestätigen.

Aktuelle BAFA-Informationen ↗
02 · Einzelmaßnahmen

BAFA BEG EM

Fördermöglichkeiten können energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung umfassen.

  • Außenwand-, Dach- und Geschossdeckendämmung
  • Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Energetische Anlagentechnik und Gebäudeautomation
  • Heizungsoptimierung

Für viele Einzelmaßnahmen werden in den bereitgestellten Angaben 15 % Grundförderung genannt; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein iSFP-Bonus hinzukommen. Förderhöhe, Investitionsgrenzen und Bonusbedingungen sind vor jedem Vorhaben aktuell zu prüfen.

BAFA-Informationen ↗
03 · Heizungstausch

KfW 458 und weitere Heizungsförderungen

Der Austausch bestehender Heizsysteme gegen förderfähige klimafreundliche Heiztechnik kann bezuschusst werden.

  • Wärmepumpen und förderfähige erneuerbare Heizsysteme
  • Solarthermische Anlagen
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
  • Prüfung technischer Voraussetzungen und erforderlicher Nachweise

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer werden bei KfW 458 je nach Voraussetzungen Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % ausgewiesen. Für Unternehmen können andere Programme und Voraussetzungen gelten. Ein Förderanspruch besteht nicht automatisch.

KfW-Heizungsförderung ↗
04 · Wohngebäude

KfW 261 – Komplettsanierung

Für umfassende Sanierungen kann eine Förderung infrage kommen, wenn das Gebäude die Bedingungen einer anerkannten Effizienzhaus-Stufe erreicht.

  • Förderkredit laut Programm bis zu 150.000 € je Wohneinheit, abhängig von den Bedingungen
  • Tilgungszuschuss abhängig von Effizienzhaus-Stufe und weiteren Förderbedingungen
  • Energetische Bilanzierung und Effizienzhausplanung
  • Technische Nachweise, BzA und BnD
  • Fachplanung und Baubegleitung nach Programmbedingungen
Aktuelle KfW-Programme ↗
05 · Neubau

Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude

Die Programme KfW 297/298 und weitere einschlägige Programme können für klimafreundliche und energieeffiziente Neubauvorhaben relevant sein.

  • Effizienzhaus-Nachweise und energetische Fachplanung
  • Lebenszyklusanalyse (LCA), soweit erforderlich
  • Energetische Baubegleitung und Förderfähigkeitsprüfung
  • QNG-orientierte Nachweiskoordination bei entsprechender Förderstufe
  • KfW 296: klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, vorbehaltlich aktueller Programmregeln
KfW-Neubauprogramme ↗
06 · Nichtwohngebäude

KfW 263, 299 und 596

Für Gewerbeimmobilien, Bürogebäude und weitere Nichtwohngebäude können Programme für energetische Sanierung oder Neubau relevant sein.

  • Berechnungen nach DIN V 18599
  • Bewertung der Gebäudehülle und technischen Anlagen
  • Effizienzgebäude-Nachweise und Sanierungskonzepte
  • LCA und Prüfung technischer Fördervoraussetzungen
  • Fachplanung und energetische Baubegleitung

Die konkreten Programmnummern, Zielgruppen und Anforderungen sind vor der Antragstellung anhand des aktuellen KfW-Angebots zu prüfen.

KfW-Förderangebote ↗
07 · Fachplanung

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung unterstützen dabei, technische Mindestanforderungen einzuhalten, die Ausführung zu kontrollieren und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

  • Energetische Berechnungen und technische Nachweise
  • Abstimmung mit ausführenden Fachunternehmen
  • Prüfung energetisch relevanter Ausführungsdetails
  • Dokumentation der Umsetzung und fördertechnische Abschlussnachweise

Im Rahmen bestimmter BEG-Programme können förderfähige Honorarkosten für Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst werden. Die Höhe richtet sich nach Programm und Maßnahme.

Recht & Aktualität

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Nach den bereitgestellten Informationen gelten wesentliche Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Maßnahme, Gebäude und Zeitpunkt; weitere Regelungen können stufenweise in Kraft treten.

Wir unterstützen bei der energetischen Planung, Gebäudebilanzierung, U-Wert- und Wärmeverlustberechnung, Energieausweisen sowie der Prüfung der jeweils geltenden Anforderungen. Für verbindliche Rechtsfragen und den aktuellen Gesetzesstand sind die amtlichen Quellen maßgeblich.

Informationen der Bundesregierung ↗

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Wir ordnen die nächsten Schritte ein und prüfen die technischen Rahmenbedingungen.

Förderberatung anfragen ↗

Förderhinweis: Förderquoten, Programme, technische Mindestanforderungen und Antragsbedingungen können sich ändern. Förderungen stehen unter dem Vorbehalt der geltenden Richtlinien und verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Fachliche Leistungen erfolgen im Rahmen der jeweils bestehenden Qualifikationen und Eintragungsberechtigungen.